{"id":730,"date":"2018-02-07T19:03:02","date_gmt":"2018-02-07T18:03:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.foerderverein-kgn.de\/home\/?page_id=730"},"modified":"2022-04-10T08:13:06","modified_gmt":"2022-04-10T06:13:06","slug":"satzung-des-foerdervereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.foerderverein-kgn.de\/home\/satzung-des-foerdervereins\/","title":{"rendered":"Satzung des F\u00f6rdervereins"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\">Satzung des F\u00f6rdervereins<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a class=\"button blue\" href=\"\/home\/Downloads\/Satzung_F\u00f6V KGN 2021-06-08.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Satzung zum Download<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>\u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h5>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Kopernikus-Gymnasium der Stadt Niederkassel e.V.\u201c. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg, Registernummer VR 760 mit der urspr\u00fcnglichen Satzung vom 18.10.1973 am 02.05.1974 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Niederkassel. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am 31.12. des Jahres.<\/p>\n<h5><strong>\u00a72 Zweck<\/strong><\/h5>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar die F\u00f6rderung gemeinn\u00fctziger Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Die F\u00f6rderung unterst\u00fctzt insbesondere die Schulmediathek, Unterrichtsm\u00f6glichkeiten aller F\u00e4cher sowie Sch\u00fcler\/innen bei schulisch veranlassten Veranstaltungen.<br>Die K\u00f6rperschaft ist selbstlos t\u00e4tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<h5><strong>\u00a73 Mitglieder <\/strong><\/h5>\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und die Zustimmung des Vorstandes erworben. Sie endet durch K\u00fcndigung des Mitglieds mit einer einmonatigen Frist zum 31.07. eines Jahres, die schriftlich an den Vorstand des Vereins zu erfolgen hat. Die Mitgliedschaft erlischt ferner mit sofortiger Wirkung bei Ausschluss aus dem Verein durch die Mitgliederversammlung, den Vorstand oder bei Tod des Mitgliedes. Bei Ausscheiden hat das Mitglied keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen oder Teile davon. Eine anteilige R\u00fcckerstattung des Jahresbeitrages erfolgt nicht.<\/p>\n<h5><strong>\u00a74 Jahresbeitrag <\/strong><\/h5>\n<p>Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt mindestens 15,00 EURO und ist in einer Summe zu entrichten. Eine \u00c4nderung des Mindestjahresbeitrags ist durch einen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<\/p>\n<h5><strong>\u00a75 Organe<\/strong><\/h5>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<br>&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>\u00a76 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h5>\n<p>In jedem Gesch\u00e4ftsjahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch die\/den Vorsitzende\/n mit der Zusendung einer Tagesordnung. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen.<br>Die Beschl\u00fcsse werden \u2013 mit Ausnahme zu dem im \u00a7 9 vorgesehenen Fall \u2013 mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br>Der ordentlichen Mitgliederversammlung ist ein Bericht \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr zu erstatten. Im Anschluss findet eine allgemeine Aussprache statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat \u00fcber die Entlastung des Vorstandes zu befinden. Diese kann eine\/n oder mehrere Rechnungspr\u00fcfer\/innen bestellen, die dann vor dem Beschluss \u00fcber die Entlastung zu h\u00f6ren sind.<br>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf mit einer Frist von zwei Wochen vom Vorstand einberufen. Die\/der Vorsitzende hat die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn der Vorstand oder ein Viertel der Mitglieder dieses in Schriftform verlangen.<br>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und von der\/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h5><strong>\u00a77 Vorstand <\/strong><\/h5>\n<p>Der Vorstand besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:<\/p>\n<ul>\n<li>dem\/der Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<\/li>\n<li>dem\/der Kassierer\/in<\/li>\n<li>dem\/der Beisitzer\/in 1<\/li>\n<li>dem\/der Beisitzer\/in 2<\/li>\n<li>dem\/der Schulpflegschaftsvorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/der Beisitzer\/in (der\/die von der Schulpflegschaft f\u00fcr die Amtsperiode gew\u00e4hlt wird)<\/li>\n<\/ul>\n<p>und Mitgliedern mit beratender Stimme:<\/p>\n<ul>\n<li>&nbsp;dem\/der Schulleiter\/in<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.<br>Der Vorstand wird mit versetztem Wahlturnus von der Mitgliederversammlung jeweils f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<br>Wahlturnus:<\/p>\n<p>1. Jahr \u2013 Vorsitzende\/r und Beisitzer\/in (1)<br>2. Jahr \u2013 stellvertretende\/r Vorsitzende\/r und Beisitzer\/in (2)<br>3. Jahr \u2013 Kassierer\/in und Schriftf\u00fchrer\/in<\/p>\n<p>F\u00fcr dieselbe Vorstandsfunktion sind nur zwei aufeinander folgende Wiederwahlen m\u00f6glich.<br>Der bestehende Vorstand bleibt bis zur jeweiligen Neuwahl im Amt.<br>Die Mitgliederversammlung kann auch w\u00e4hrend der Amtszeit den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vorzeitig abberufen. F\u00fcr die vorzeitige Abberufung des Vorstandes gilt \u00a79, Absatz 1 bis 3 sinngem\u00e4\u00df.<br>Der\/die Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende, der\/die Kassierer\/in und der\/die Schriftf\u00fchrer\/in sind Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a726 BGB. Zur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung des Vereins ist die Mitwirkung des\/der Vorsitzenden oder des\/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des gesch\u00e4ftsf\u00fchren- den Vorstandes n\u00f6tig. Der Vorstand leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand erledigt die Gesch\u00e4fte, die nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Zur Erf\u00fcllung dieser Gesch\u00e4fte kann der Vorstand bis zu zwei Personen (ohne Stimmrecht) zur fachlichen Unterst\u00fctzung in den Vorstand kooptieren. Die Kooption endet mit dem jeweiligen Projekt bzw. mit dem Ablauf der Amtsperiode des\/der 1. Vorsitzenden. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<h5><strong>\u00a78 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/h5>\n<p>\u00c4nderungen der Satzung k\u00f6nnen durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Beschl\u00fcsse nach \u00a74.<\/p>\n<h5><strong>\u00a79 Abl\u00f6sung von Vorstandsmitgliedern <\/strong><\/h5>\n<p>Die Mitgliederversammlung, welche die Abl\u00f6sung von Vorstandsmitgliedern beschlie\u00dfen soll, ist mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.<br>F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder entscheidend.<br>Bei Abl\u00f6sung von Vorstandmitgliedern ist sofort ein Ersatz zu w\u00e4hlen bzw. kommissarisch von der Mitgliederversammlung einzusetzen.<\/p>\n<h5><strong>\u00a710 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h5>\n<p>Die Mitgliederversammlung, welche die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dfen soll, ist mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen.<br>F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder entscheidend.<br>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Niederkassel mit der Auflage, es ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke des Kopernikus-Gymnasiums der Stadt Niederkassel und zus\u00e4tzlich zu den staatlichen Zusch\u00fcssen zu verwenden. Die Vereinsmitglieder haben bei der Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anspr\u00fcche auf dessen Vereinsverm\u00f6gen. Eine Aussch\u00fcttung vom Vereinsverm\u00f6gen an die Mitglieder ist unzul\u00e4ssig.<br>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 style=\"text-align: center;\">Niederkassel, den 14. September 2009<\/h4>\n\n\n<p>zuletzt ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.06.2021 (\u00a71, S. 4 Gesch\u00e4ftsjahr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des F\u00f6rdervereins &nbsp; Die Satzung zum Download &nbsp; \u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Kopernikus-Gymnasium der Stadt Niederkassel e.V.\u201c. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg, Registernummer VR 760 mit der urspr\u00fcnglichen Satzung vom 18.10.1973 am 02.05.1974 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Niederkassel. 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